Was heißt Betreuung?

Das Wesen der Betreuung ist:

Volljährige Personen bekommen für die Angelegenheiten, die sie ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Dies betrifft vor allem geistig behinderte, psychisch kranke und altersschwache Menschen. Das Amtsgericht bestellt die Betreuer und legt die Aufgabenkreise fest.

Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird und damit rechtlich handlungsunfähig wäre. Eingriffe in die Rechte des Betroffenen sind nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist.

Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis zu vertreten. Er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Wenn es nur darum geht, dass jemand seine tatsächlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa seinen Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung nicht mehr verlassen kann usw.), so rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Hier wird es normalerweise auf ganz praktische Hilfen ankommen (z. B. Sauberhalten der Wohnung, Versorgung mit Essen), für die man keinen gesetzlichen Vertreter braucht.

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Meldung vom: 31.05.2023