Sind Sie interessiert Tagespflegemutter oder Tagespflegevater zu werden? Möchten Sie sich zur qualifizierten Tagespflegeperson ausbilden lassen?
Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns, Ihr zuständiges Jugendamt. Wir beraten Sie gerne!
Grundsätzlich gilt:
Eine Person, die ein Kind mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate betreut, bedarf einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Diese wird erteilt, sofern die Person als Tagespflegemutter oder als Tagespflegevater geeignet ist und gewisse Voraussetzungen vorliegen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt zu erhalten:
- Antrag auf Pflegeerlaubnis
- Lebenslauf
- Abschlusszertifikat – Qualifizierung zur Tagespflegeperson (oder Eignungsnachweis, z.B. Zeugnisse über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r KinderpflegerIn oder zum/r ErzieherIn)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Einweisung in Schutzauftrag 8a SGB VIII
- Persönliche Eignung
- Konzept der Kindertagespflege
- Ärztliche/ Fachärztliche Bescheinigung
- Geeignetes räumliches und soziales Umfeld
- Einweisung in Anwendung der EU-Hygiene-Verordnung für Tagesmütter
- Lebensmittelhygiene Kindertagespflegestellen/ Registrierungspflicht nach Art 6 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 – Meldeformular zum Download
- Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSchG)