Weitere Einschränkungen im Landkreis Regen

Landkreis plant die Schließung von Geschäften, auch Kindertagesstätten werden geschlossen

Regen. „Die nach wie vor extrem hohen Infektionszahlen und das diffuse Auftreten der Krankheit lassen uns keine andere Wahl“, sagt Landrätin Rita Röhrl. „Unser Ziel ist es die Kontakte weiter zu beschränken und dazu werden wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen“, so die Landrätin weiter.

„Ich hätte die Kontakte in den Geschäften durch Maßnahmen vor Ort weiter reduziert, die Verkaufsflächen pro Kunde erweitert und dies auch polizeilich prüfen lassen“, erklärt Röhrl. Dies hätte bedeutet, dass weniger Kunden in die Läden dürfen, dass diese aber noch offen sind. Doch das Gesundheitsministerium schlägt dem gegenüber einen härteren Lockdown vor.  Demnach sollen alle Ladengeschäfte geschlossen bleiben, der Zeitpunkt dafür werde aber erst Freitagnachmittags feststehen. „Wenn das schon unumgänglich ist, wäre ich für Montag. Ich bin aber nicht sicher, ob das Ministerium dem Vorschlag zustimmt“, sagt die Landrätin. Geöffnet bleiben dürfen noch Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Nachdem das Gesundheitsministerium eigentlich eine Schließung ab Samstag wünscht, könne es am Ende sein, dass man dies kurzfristig umsetzen muss. „Hier könnte uns der Freistaat auch anweisen, die Schließung von Montag auf Samstag vorzuziehen“, erklärt die Landrätin.

Dies sollen aber nicht die einzigen Einschränkungen sein. „Ab Samstag sind alle Kindertagesstätten geschlossen“. Wobei es hier, wie bei den Schulen, eine Notbetreuung geben wird.

Ferner wird es ein komplettes Besuchsverbot in Krankenhäusern, Behinderten-, Alten- und Pflegeheimen geben. Ausnahmen soll es nur für die Begleitung Sterbender und natürlich für werdende Väter auf der Geburtenstation geben.

Auch die Ausgangsbeschränkungen werden nochmals verschärft. „Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt“, erklärt Röhrl. Somit gibt es nur noch wenige triftige Gründe das Haus zu verlassen. „Natürlich darf man noch zum Einkaufen und auch in die Arbeit“, so die Landrätin weiter.

Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft ist gestattet, aber nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands, mit Ehegatten, Lebenspartner und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandten gerader Linie sowie Geschwistern.

Der Lockdown soll noch am Freitag mit einer Allgemeinverfügung offiziell bekannt gemacht werden, die meisten Maßnahmen sollen bereits ab Samstag bis voraussichtlich Dienstag, 22. Dezember gelten.  Abschließend wirbt die Landrätin nachdrücklich für Verständnis: „Angesichts der hohen Infektionszahlen und der raschen Ausbreitung sehen wir keine andere Möglichkeit als die Kontaktreduzierung zu verstärken.“ Das diffuse Infektionsgeschehen auf der einen Seite und die Ausbreitung in Pflegeeinrichtungen auf der anderen Seite, bestärke sie in der Entscheidung. So seien am Donnerstag sieben neue Infektionen von Pflegepersonal in Altenheimen im Stadtgebiet Regen Einrichtungen gemeldet worden, was darauf hinweise, dass sich der Virus weiter ausbreite.

Meldung vom: 11.12.2020