Welche Vereine und Träger sind betroffen?

Betroffen sind alle freien Träger der Jugendhilfe (das beinhaltet auch Träger der Jugendarbeit), die eine Förderung durch öffentliche Mittel der Jugendhilfe erhalten. Relevant sind hierbei auch Unterstützungen in Form von Sachleistungen oder Nutzungen gemeindlicher Räumlichkeiten. Art und Dauer der Förderung sowie die Herkunft der Mittel sind unerheblich (z. B. Bundes-, Landes-, Bezirksmittel bzw. kommunale Mittel). In der Regel geht es hier um Zuschüsse für die Jugendarbeit von z.B. Gemeinde, Landkreis, Kreisjugendring und Bayerischer Jugendring.

Meldung vom: 12.04.2024