Wer bekommt das erweiterte Führungszeugnis zugeschickt?

Das erweiterte Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zugeschickt. Diese kann es dann vorlegen.

Wichtig:
Das Zeugnis muss nur vorgelegt werden. Aus Gründen des Datenschutzes darf durch den Verein keine Kopie angefertigt werden. Es verbleibt beim Ehrenamtlichen und kann somit auch zur Vorlage bei anderen Vereinen genutzt werden (siehe auch unten > Downloads zum Thema: „Verfahren der Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis“).

Meldung vom: 12.04.2024