Wer kann ehrenamtliche Betreuungen übernehmen?

Das Betreuungsgesetz favorisiert eindeutig den ehrenamtlichen Betreuer als Regelbetreuer. Ehrenamtliche Betreuer sind Menschen, die bereit sind, sich unentgeltlich (gezahlt wird lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung) für den Betreuten zu engagieren und Verantwortung innerhalb des zugewiesenen Aufgabenkreises übernehmen.

Der Bedarf an Betreuern wird immer größer. Deshalb suchen wir ständig ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Jeder volljährige Bürger kann eine Betreuung übernehmen.

Wollen auch Sie ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer werden, Verantwortung übernehmen für einen Verwandten, Bekannten oder Fremden? … dann wenden Sie sich an die Betreuungsstelle des Landratsamtes Regen.

Ehrenamtliche Betreuung – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Meldung vom: 31.05.2023