Wer klug ist, sorgt vor!

Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie das selbst nicht mehr können?

Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht brauchen oder als gesetzliche Vertreter bestellt werden müssen, um für volljährige Personen etwas verbindlich regeln zu dürfen! Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie geltend machen kann.

Wir bieten Ihnen hier Formulare für eine Vollmacht, für eine Betreuungsverfügung und für eine Patientenverfügung an (downloads: siehe unten). Weitere Informationen erhalten Sie kostenlos bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Regen.

Sie haben die Möglichkeit, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen bei uns beglaubigen zu lassen.

Bei schwierigen Regelungen oder wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine Notarin/einen Notar zu wenden.

Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Verantwortung für Ihre Verfügungen tragen Sie selbst. Die Herausgeberin dieses Formularsatzes übernimmt keine Haftung. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Hilfe der in Ihren Verfügungen genannten Personen nicht in Anspruch nehmen müssen. Sollten Sie jedoch in eine schwierige Lage kommen, haben Sie festgelegt, welche Wünsche und Vorstellungen Sie für diese Situation haben.

Formulare

In einer Patientenverfügung legen Sie gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal Ihre Vorstellungen und Wünsche nieder.

  • Broschüre Vorsorgevollmacht in leichter Sprache

Bayern Portal

„Weitere Informationen zur Vorsorge und zum Betreuungsrecht finden Sie auch unter“:  BMJ | Vorsorge und Betreuungsrecht

Meldung vom: 02.08.2023