Auch Vereine, die nicht mit der Jugendhilfe kooperieren/in der Jugendarbeit tätig sind und nicht zu den freien Trägern gehören, jedoch Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sollten sich freiwillig selbst verpflichten. Die Verantwortung eines Vereinsvorstandes, die Eignung der Mitarbeiter einzuschätzen und Vorkehrungen zu treffen Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen, besteht schon jetzt. Das erweiterte Führungszeugnis ist eine Möglichkeit, mit der man ausschließen kann, dass einschlägig vorbestrafte neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter Kinder und Jugendliche betreuen.