Wiederholt mit Alkohol am Steuer kann teuer werden

Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt informiert über aktuelle Rechtslage

Grafik: Landkreis Regen

Regen. Nach dem Konsum von Alkohol sollte generell kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden, um nicht sich selbst oder andere zu gefährden oder aber zu riskieren, ein empfindliches Bußgeld zu erhalten. Die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Regen macht nun darauf aufmerksam, dass wiederholte Verstöße weitere gravierendere Folgen haben können: Wer schon einmal ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat, muss bei einer weiteren Trunkenheitsfahrt mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.

Entgegen dem Glauben vieler Menschen spielt für die Frage nach einer MPU die Höhe der Atem- bzw. Blutalkoholkonzentration bei wiederholten Trunkenheitsfahrten keine Rolle, soweit mindestens der Bereich einer Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,09 Promille) erreicht ist. Eine Straftat liegt ab einer Konzentration von mindestens 1,1 Promille vor. So führen auch zwei Trunkenheitsfahrten im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anordnung einer entsprechenden Untersuchung. Berücksichtigt werden dabei alle Trunkenheitsfahrten, die in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt sind.

Kraftfahrzeuglenker, welche bereits einmal wegen eines Alkoholdelikts ein Bußgeld bezahlen mussten, sollten daher unbedingt auf eine zuverlässige Trennung von Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrzeuges achten, denn die Folgen können teuer werden: Eine wiederholte Trunkenheitsfahrt wird von der Bußgeldstelle bereits mit dem doppelten Bußgeld (1.000 Euro statt 500 Euro) und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. Dazu kommen die nicht unerheblichen Kosten für die MPU. Kann die Untersuchung nicht mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden oder wird das Gutachten nicht vorgelegt, droht letztlich der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer ein Kraftfahrzeug führen muss, sollte daher vor der Fahrt gänzlich auf Alkohol verzichten, so die abschließende Meinung der Fahrerlaubnisbehörde.

Meldung vom: 10.06.2022