Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschilder
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung/ bei LKW oder KOM: SP-Nachweis bzw. Prüfbuch
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Welche Kosten entstehen

  • EUR 23,90

Meldung vom: 01.12.2023