Das Landratsamt Regen als Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) den Neubau, Gebäudeerweiterungen, Anpassungen sowie den Erst- und Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Grundlage hierfür ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Förderung ist nur möglich, wenn diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages beim Landratsamt Regen beantragt wird. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.
Fördervoraussetzungen: (abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen) Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann ein Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt werden. Die aktuellen Zins- und Tilgungssätze finden Sie hier. Haushalte mit Kindern erhalten in Verbindung mit dem Darlehen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro je Kind im Sinne des EStG. Beim Zweiterwerb sowie beim Ersatzneubau wird ein das Darlehen ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro) gewährt. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bayerisches Wohnungsbauprogramm für Privatpersonen | BayernLabo Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung – BayernPortal (freistaat.bayern)
Die Bedingungen zur Beantragung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms decken sich grundsätzlich mit denen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms. Das Darlehen kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Es werden Zinsbindungen von 10, 15 oder 30 Jahren angeboten. Die aktuellen Zins- und Tilgungssätze finden Sie hier. Das Zinsverbilligungsprogramm kann alleine oder in Kombination mit dem Bayerischen Wohnungsprogramm in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für Privatpersonen | BayernLabo
Für die Anpassung von Eigenwohnraum können Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro je Wohnung beantragen. Gefördert werden Anpassungen im Bestand von Eigenwohnraum oder Mietwohnraum im Zweifamilienhaus. Bei Förderung von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus ist die Regierung von Niederbayern zuständig. Förderfähige bauliche Maßnahmen sind z. B. der Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen. Fördervoraussetzungen: (abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen) (z. B. Schwerbehindertenausweis, medizinisches Gutachten) (z. B. Einhaltung von Bewegungsflächen, bodengleiche Dusche etc.) Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Informationen im BayernPortal