Zehn Kommunen hoffen auf Stabilisierungshilfe

Wie schon im vergangenen Jahr, so haben auch in diesem Jahr die staatlichen Rechnungsprüfer Michael Reiter (li.) und Roland Wölfl die Zahlen der Landrätin Rita Röhrl vorgestellt. Foto: Archiv Heiko Langer/Landkreis Regen

Anträge für das Jahr 2020 sind gestellt – Unterstützung durch staatliche Rechnungsprüfer

Wie schon im vergangenen Jahr, so haben auch in diesem Jahr die staatlichen Rechnungsprüfer Michael Reiter (li.) und Roland Wölfl die Zahlen der Landrätin Rita Röhrl vorgestellt. Foto: Archiv Heiko Langer/Landkreis Regen

Wie schon im vergangenen Jahr, so haben auch in diesem Jahr die staatlichen Rechnungsprüfer Michael Reiter (li.) und Roland Wölfl die Zahlen der Landrätin Rita Röhrl vorgestellt. Foto: Archiv Heiko Langer/Landkreis Regen

Regen. Seit mittlerweile acht Jahren werden als Sonderform der Bedarfszuweisung sogenannte Stabilisierungshilfen gewährt. Nachdem im vergangenen Jahr sieben Kommunen eine solche Förderung bekommen haben, haben heuer zehn Gemeinden einen entsprechenden Antrag gestellt. Bei der Antragsstellung wurden die Kommunen von den staatlichen Rechnungsprüfern Roland Wölfl und Michael Reiter tatkräftig unterstützt.

„Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten beziehungsweise von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden oder deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen“, erklärt Wölfl. Und Reiter weiß, dass „die Antragsstellung für einige der Landkreiskommunen nahezu schon zur Routine geworden ist. Der Jahresbeginn wird von diesem Verfahren maßgeblich beeinflusst.“ So gelte es schnellstmöglich die Haushalte aufzustellen und Jahresrechnungen zu legen sowie die geforderten Konsolidierungsprogramme fortzuschreiben. „Im Rahmen eines Verwendungsnachweises sind zuerst die Mittel der Vorjahre nachzuweisen und in einem gesonderten Neuantrag können sodann Hilfsleistungen für die kommenden Jahre beantragt werden“, so Reiter weiter. Vor Ort laufen die Fäden bei den staatlichen Rechnungsprüfern zusammen.  Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anträge geprüft und vorbewertet werden, ehe sie dann an die Regierung von Niederbayern beziehungswiese dem Finanzministerium weitergeleitet werden.

„Das Verfahren ist aufwendiger und komplexer geworden“, berichtet Wölfl und ergänzt: „Es reicht nicht einfach – wie oftmals landläufig vermutet – aus, ein paar Kreuzchen zu setzen und dann kommt am Ende des Jahres der dicke Scheck.“ Das Stabilisierungshilfeverfahren setze sich aus mehreren Teilen zusammen, bei welchen seitenweise finanzielle Werte abgefragt werden und Begründungen zu erbringen sind. Neben der Tatsache, dass die Konsolidierungsthematiken auch die Gemeinde- und Stadträte oft mehrmals beschäftigen, sind somit die Verwaltungen vor Ort und auch das Landratsamt entsprechend zeitlich beansprucht.

Was die Ausgestaltung der Stabilisierungshilfe betrifft, wurde seit 2019 das sogenannte „Zwei-Säulen-Modell“ eingeführt. Hier können die Kommunen Hilfsleistungen zur Schuldentilgung (Säule 1) und/oder Investitionshilfen (Säule 2) erhalten. „Ziel ist es weiterhin, zunächst die Verschuldung und den Schuldendienst zu senken. Mit den Investitionshilfen soll hingegen eine erneute Verschuldung vermieden werden, indem den Kommunen bei Investitionen in die kommunale Grundstruktur unter die Arme gegriffen wird“, erklärt Reiter.

Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Stabilisierungshilfe zuletzt im Schnitt zirka 6,5 Millionen Euro Zuweisungen pro Jahr für die anspruchsberechtigten Landkreiskommunen brachte. „Zweifelsohne konnten bei den Leistungsempfängern dadurch gewaltige Erfolge im Bereich der Konsolidierung und Entschuldung erzielt werden“, weiß Wölfl. Dieser Umstand habe auch dazu geführt, dass heuer nun drei weitere Kandidaten einen Antrag stellen. Dabei möchte die Gemeinde Arnbruck nach zweijähriger „Stabi-Pause“ nun wieder in das Verfahren einsteigen. Die Gemeinde Gotteszell und die Stadt Viechtach erhoffen sich hingegen endlich in das Verfahren aufgenommen zu werden.

Ob sich die Arbeit und die Mühen am Ende lohnen, zeigt sich frühestens Ende Oktober. Hier entscheidet dann der sogenannte Verteilerausschuss (bestehend aus Vertretern der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Innern, für Bau und Verkehr sowie der kommunalen Spitzenverbände) über die Gewährung der Hilfsleistungen.

„Wie es mit den Stabilisierungshilfen in den kommenden Jahren weitergeht ist nach wie vor ungewiss“, berichten Wölfl und Reiter. Ursprünglich war das Programm auf einen fünfjährigen Bezugszeitraum ausgelegt – was zwischenzeitlich wohl aber nicht mehr gilt. Darum höre man manchmal auch Kritik von Kommunen, welche keine Stabilisierungshilfe bekommen, da einige hierin mittlerweile eine dauerhafte Förderung sehen. Dabei sind sich die Rechnungsprüfer sicher, dass „die Corona-Krise auch für die Stabilisierungshilfe zur Bewährungsprobe werden wird, denn wenn sich die Finanzmittel der Kommunen dank geringerer Steuereinnahmen verknappen, wird auch hier der Ruf nach staatlicher Unterstützung lauter werden.“ Wobei man die Folgen der Corona-Krise noch nicht abschätzen kann. „Es kommt hier sicherlich aber auch immer darauf an, wie die jeweilige Gemeinde im Bereich der Betriebe und Wirtschaft aufgestellt ist; das wahre Ausmaß und die abschließenden Folgen für die Gemeindehaushalte werde man wohl erst in zwei Jahren erkennen können.“

„Umso wichtiger war es uns, dass die Landkreiskommunen ihre Haushalte vorerst solide aufstellen, um gegebenenfalls später mit einem Nachtragshaushalt auf die Entwicklungen punktuell reagieren zu können“, erklärt Wölfl.  Allerdings haben Stand Ende Juni noch immer neun Gemeinden im Landkreis gar keinen Haushalt erlassen und befinden sich somit weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. „Auch hier war die Corona-Krise nicht ganz unbeteiligt, da teilweise Sitzungen entfielen beziehungsweise verschoben wurden. Aber auch die Kommunalwahl war ein Faktor, da manche Gemeinden den Haushalt erst vom neuen Gemeinderat beschließen lassen wollten und somit die Haushaltsplanung von vorneherein etwas später angingen, weiß Reiter.

Abschließend hoffen sowohl die staatlichen Rechnungsprüfer als auch Landrätin Röhrl, dass „sich die Corona-Krise nicht zu einer richtigen Finanzkrise auswächst. Nachdem unsere Landkreiskommunen über keine größeren Rücklagen oder Puffer verfügen, wären die Konsolidierungserfolge der letzten Jahre schnell wieder dahin.“

Meldung vom: 09.07.2020