Zensus: Bürger müssen Rückmeldung geben

Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 – Landratsamt erinnert an Vorbefragung

Regen. Im kommenden Jahr wird der sogenannte Zensus 2022 durchgeführt, bei dem es sich um eine stichprobenartige Datenerhebung der statistischen Landesämter zur Ermittlung der Einwohnerzahlen sowie der tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse der deutschen Bevölkerung handelt. Für den Zensus wurde bereits ab September 2021 eine postalische Vorbefragung hinsichtlich der Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern durchgeführt. Dabei geht es um die Feststellung der Richtigkeit der Daten von Gebäuden und Wohnungen und ob diese noch im richtigen Eigentumsverhältnis beim Statistischen Landesamt hinterlegt sind. Befragte Personen konnten hierbei über eine Online-Schnittstelle oder per Post eine Rückmeldung abgeben. Rund 70 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger haben bereits ordnungsgemäß eine Rückmeldung abgegeben. Leider erkennen viele nicht, dass es sich dabei eine seriöse staatliche Anfrage handelt und reagieren nicht oder vergessen schlichtweg zu antworten. Diese Bürger erhalten nun per Post eine Erinnerung an die ausstehende Rückmeldung. Die Rückmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig. Personen, die keinen Fragebogen erhalten haben, sind nicht von der Stichprobe betroffen und brauchen keine Meldung abgeben. Für Fragen rund um die Vorbefragung stehen die Mitarbeiter des bayerischen Landesamtes für Statistik telefonisch unter der Rufnummer 0911-2155287400 sowie die Mitarbeiterinnen der Erhebungsstelle des Landratsamtes Regen unter der Rufnummer 09921-601888 zur Verfügung.

Meldung vom: 28.10.2021