Zulassung von Import-Fahrzeugen

Für die Zulassung von neuen oder bereits zugelassenen Fahrzeugen aus dem Ausland werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Zusätzlich bei Importfahrzeugen:

  • Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity-COC;
  • Bei gebrauchten Fahrzeugen, sofern die Typgenehmigungsdaten nicht komplett aus den ausländischen Papieren ersichtlich sind, ein Datenblatt
  • oder bei nicht typgenehmigten Fahrzeugen: Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
  • Vorhandene Ausländische Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen
  • Bei importierten Neu-Fahrzeugen aus der EU ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich (Formulare liegen in der Zulassungsbehörde aus); bei Importen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Importfahrzeuge sind durch die Zulassungsbehörde zu identifizieren. Gegebenenfalls ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 34,40
  • zusätzlich: EUR 10,20 für Wunschkennzeichen + ggf. weitere 2,60 bei vorheriger Reservierung
  • EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer)
  • EUR 39,50 bei Zulassung aufgrund einer Genehmigung nach § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungsverordung) oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO

 

 

 

Meldung vom: 01.12.2023