Für die Zulassung von neuen oder bereits zugelassenen Fahrzeugen aus dem Ausland werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Zusätzlich bei Importfahrzeugen:
- Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity-COC;
- Bei gebrauchten Fahrzeugen, sofern die Typgenehmigungsdaten nicht komplett aus den ausländischen Papieren ersichtlich sind, ein Datenblatt
- oder bei nicht typgenehmigten Fahrzeugen: Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
- Vorhandene Ausländische Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen
- Bei importierten Neu-Fahrzeugen aus der EU ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich (Formulare liegen in der Zulassungsbehörde aus); bei Importen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Importfahrzeuge sind durch die Zulassungsbehörde zu identifizieren. Gegebenenfalls ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
Welche Kosten entstehen
- Gebühr: EUR 34,40
- zusätzlich: EUR 10,20 für Wunschkennzeichen + ggf. weitere 2,60 bei vorheriger Reservierung
- EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer)
- EUR 39,50 bei Zulassung aufgrund einer Genehmigung nach § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungsverordung) oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO