Zulassung von Neufahrzeugen

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Gutachten §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers)
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Bei unvollständig ausgefüllten Zulassungsbescheinigungen Teil II (z. B. LKW ohne Aufbau) ist eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers (ggf. auch ein Gutachten der Technischen Prüfstelle) vorzulegen.
Diese wird Ihnen in der Regel vom Händler mit der Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.
Wurde noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) durch den Hersteller ausgestellt, ist eine Bestätigung des Herstellers/Generalimporteures hierüber vorzulegen.

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 34,40
  • zusätzlich: EUR 10,20 für Wunschkennzeichen + ggf. weitere 2,60 bei vorheriger Reservierung
  • EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer)
  • EUR 39,50 bei Zulassung aufgrund einer Genehmigung nach § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungsverordung) oder eines Gutachtens n. § 21 StVZO

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 01.12.2023