Zuständigkeitswechsel bei Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO
Zum 1. Januar übernimmt die IHK für München und Oberbayern die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO
mit Hauptniederlassung in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg). Erlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 2019 vom Landratsamt Regen erteilt wurden, bleiben erhalten.
Bauträger und Baubetreuer die der Prüfungspflicht nach § 16 MaBV unterliegen reichen Prüfungsberichte/Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2018 mit Hauptniederlassung im Landkreis Regen bitte bis spätestens 31. Dezember 2019 beim Landratsamt Regen ein.
Prüfungsberichte/Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen.
Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die im Zuständigkeitsbereich der IHK München ihre Hauptniederlassung haben, müssen ab dem 01.01.2020 das Internet-Impressum anpassen: Zuständige Aufsichtsbehörde ist dann die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.
Weitere wichtige Informationen zum Zuständigkeitswechsel finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter www.ihk-muenchen.de/34c-gewo.