Zwei neue Naturschutzwächter

Landrätin Rita Röhrl überreicht Ernennungsurkunden an Christian Bernhard und Max Pfundtner

Unser Bild zeigt Landrätin Rita Röhrl (li.) mit den beiden neuen Naturschutzwächtern Christian Bernhard (2. Reihe links) und Max Pfundtner (2. Reihe rechts), Elisabeth Schröder (Landratsamt Regen), Lieselotte Bielmeier und den Betriebsleiter der Arberbergbahn Thomas Liebl. Foto: Heiko Langer/Landkreis Regen

Unser Bild zeigt Landrätin Rita Röhrl (li.) mit den beiden neuen Naturschutzwächtern Christian Bernhard (2. Reihe links) und Max Pfundtner (2. Reihe rechts), Elisabeth Schröder (Landratsamt Regen), Lieselotte Bielmeier und den Betriebsleiter der Arberbergbahn Thomas Liebl. Foto: Heiko Langer/Landkreis Regen

Regen. „Gerade im Bereich Naturschutz brauchen wir ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Zwei dieser engagierten Bürger hat sie mit Christian Bernhard und Max Pfundtner nun zu Naturschutzwächtern ernannt. „Sie haben sich in Laufen an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege weitergebildet und diese Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen“, stellte Röhrl bei der Übergabe der Ernennungsurkunden fest und bedankte sich dabei auch „für das bereits erbrachte Engagement.“

Zukünftig soll Bernhard rund um den Großen Arber aktiv sein. Unterstützt wird er dabei von seinem Arbeitgeber, der Arberbergbahn. Dessen Betriebsleiter Thomas Liebl gehörte zu den ersten Gratulanten. Max Pfundtner soll im Gebiet Bischofsmais-Kirchberg den Naturschutz im Blick haben.

„Ein Naturschutzwächter hat einerseits eine wichtige Beratungs- und Vermittlungsfunktion zwischen den Bürgern und der Naturschutzbehörde, andererseits zählt es aber auch zu seinen Aufgaben, auf regelmäßigen Streifengängen Verstöße gegen das Umweltrecht, zum Beispiel bei Müllablagerungen im Naturschutzgebiet oder auch im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald festzustellen oder idealerweise schon im Vorfeld zu unterbinden“, erklärt die zuständige Sachgebietsleiterin Lieselotte Bielmeier und ergänzt: „Die Naturschutzwacht hat dabei auch die Befugnis, eine Person zur Feststellung der Personalien anzuhalten, eine Person vorübergehend von einem Ort zu verweisen, und das unberechtigt entnommene Gut und Gegenstände sicherzustellen, die bei Zuwiderhandlungen verwendet wurden.“

Abschließend wünschte Landrätin Röhrl den beiden Naturschutzwächtern, dass sie nicht zu oft einschreiten müssen und viel Freude an der Aufgabe haben.

Meldung vom: 14.09.2022