Zwei neue Staatsbürgerinnen

Unser Bild zeigt (v.li.) Sachbearbeiter Christian Raith, Isabela Cristina Aguiar Matos Günthner, Sabine Bogatzki, Jurist Frederik Fauser und Simone Kasberger (Leiterin Ausländeramt Landratsamt Regen). Foto: Langer/Landkreis Regen

Isabela Cristina Aguiar Matos Günthner und Sabine Bogatzki wurden eingebürgert

Unser Bild zeigt (v.li.) Sachbearbeiter Christian Raith, Isabela Cristina Aguiar Matos Günthner, Sabine Bogatzki, Jurist Frederik Fauser und Simone Kasberger (Leiterin Ausländeramt Landratsamt Regen). Foto: Langer/Landkreis Regen

Unser Bild zeigt (v.li.) Sachbearbeiter Christian Raith, Isabela Cristina Aguiar Matos Günthner, Sabine Bogatzki, Jurist Frederik Fauser und Simone Kasberger (Leiterin Ausländeramt Landratsamt Regen). Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Zwei jungen Frauen wurden kürzlich im Landratsamt Regen vom Juristen Frederick Fauser eingebürgert. Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft war dabei sehr unterschiedlich. Während Sabine Bogatzki bereits in Deutschland geboren wurde und ihr ganzes Leben hier verbrachte, wuchs Isabela Cristina Aguiar Matos Günthner in Brasilien auf.

Aguiar Matos Günthner machte das Abitur in ihrer brasilianischen Heimat, studierte Steuer- und Unternehmensberatung, wobei sie bereits als Schülerin ein Auslandssemester in Kanada absolvierte. Die Liebe führte sie nach Deutschland, wo sie 2016 ihren Mann heiratete. Seitdem hat sie mehrere Sprachkurse absolviert, weshalb sie auch sehr gut Deutsch spricht. Im Mai 2021 wurde sie erstmals Mutter und kümmert sich seitdem um die Erziehung ihres Sohnes. Da die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt werden kann, besitzt sie nun zwei Staatsangehörigkeiten.

Sabine Bogatzki ist noch ledig und lebt in Kollnburg. Sie wurde in Bad Kötzting geboren und ging in Viechtach zur Schule. Sie wuchs also bereits hier im Bayerischen Wald auf. In Bayreuth ließ sie sich nach Ihrer Schulzeit zur Kosmetikerin ausbilden und arbeitet jetzt bei Rohde und Schwarz, wo sie in der Galvanik mit ihrem geschulten Auge unter anderem für die mikroskopische, visuelle Prüfung zuständig ist. Auch sie darf ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, sodass sie nicht nur polnische, sondern jetzt auch deutsche Staatsbürgerin ist.

 

Meldung vom: 23.12.2021