Zwiesel gewinnt Friedhof-Wettbewerb

 - Pfarrer Alexander Kohl, Bürgermeister Hermann Brandl, Kreisheimatpflegerin Cornelia Schink mit dem Friedhofsbeauftragten Karl Stangl vor einem Urnengemeinschaftsgrab. Der Leiter der Jury Kreisfachberater Klaus Eder ist nicht auf dem Bild. Foto: Landkreis Regen, EderIm Landkreis Regen gab es drei Bewerber für den vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege ausgeschriebenen Wettbewerb „Unser Friedhof – Ort der Würde, Kultur und Natur“. Die vierköpfige, fachkundige Jury nahm sich je eine Stunde Zeit zur Besichtigung vor Ort und studierte vorab die Bewerbungsunterlagen. Auf der Grundlage eines umfassenden Bewertungsbogens mit insgesamt 6 Kriterien wurden schließlich Punkte verteilt. Danach stand fest: Zwiesel gewinnt den 1. Preis im Landkreis Regen und wird bei der Preisverleihung am 26. September in Triesdorf (Mittelfranken) von Staatsministerin Ulrike Scharf eine Staatsurkunde sowie eine künstlerisch gestaltete Bronzeplakette erhalten. Auf den weiteren Plätzen landen Oberried und Kollnburg. Hierfür wird es eine Ehrung im entsprechenden Rahmen im Landkreis Regen geben.

Hier die kurze Zusammenfassung der Jury:
1. Preisträger: Der Zwieseler Friedhof ist eine zentral gelegene, gut erreichbare und gepflegte Anlage von hohem historischen Denkmalwert mit zeitgemäßem Blick in die Zukunft. Besucher finden einen geschichtsträchtigen, ruhigen, würdigen Ort der Besinnung und auch der Kommunikation und Erholung.

2. Preisträger: Der Oberrieder Friedhof liegt idyllisch auf einer bewaldeten Anhöhe am Ortsrand von Oberried (Gem. Drachselsried), direkt bei der Expositurkirche. Gepflegt gestaltete Gräber ohne Steineinfassung und viel Grün geben diesem Ruheort seinen Charakter.

3. Preisträger: Der Kollnburger Friedhof liegt gut erreichbar am Ortseingang in traditioneller, zweckmäßiger Gestaltung und zeigt einige innovative Ansätze zu Bestattungsformen und Grabdenkmälern. Besonders hervorzuheben ist das ehrenamtliche Engagement der Bürger, z. B. beim Bau barrierefreier Wege.

Meldung vom: 01.07.2015