Frist beachten! Anträge können noch bis Montag, 3. März, gestellt werden
Regen. Ein wichtiger Termin für Sport- und Schützenvereine ist auch heuer wieder Montag, 3. März. Das Datum markiert die Abgabefrist der Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreis-Förderung 2025. Die Anträge müssen – wie gewohnt vollständig und mit allen Unterlagen – beim Landratsamt Regen, Doris Werner, eingereicht werden. Zum fertigen Paket gehören auch die Übungsleiterlizenzen. Diese sind dem Antrag als Kopie oder als digitaler Ausdruck beizulegen. Das Formblatt Erklärung zur Einreichung von Lizenzen ist für die Beantragung nicht mehr notwendig. Die Übungsleiterlizenzen müssen jedoch eine Gültigkeit zum Stichtag 3. März aufweisen können. Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen. Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag, sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises: www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/. Weiterführende Fragen beantwortet Doris Werner telefonisch unter der Rufnummer 09921-601222. Wichtig: Anträge müssen bis Montag, 3. März, gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.