Bermerkungen
- Wir weisen Sie darauf hin, dass seit dem 29.10.2008, hinsichtlich des vorzulegenden Lichtbildes die gleichen Vorschriften gelten wie für die Erstellung eines Personalausweises. In Führerscheinangelegenheiten ist somit ebenfalls die Vorlage eines „biometrischen“ Passbildes zu fordern. Anträge die bereits vor dem Stichtag gestellt wurden bleiben hiervon unberührt.
Allgemein
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters angenommen bzw. gestellt werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Mindestaltergrenzen gemäß § 10 FeV:
- Klasse A
24 Jahre für Krafträder (unbeschränkt) bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistung mehr als 15 Kw)
20 für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 2 Jahre
- Klasse A2, B, BE, C1, C1E
18 Jahre
(17 Jahre – begleitendes Fahren Klasse B,BE)
- Klasse C,CE
21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, oder nach erfolgter Grundqualifikation)
- Klasse D1, D1E
21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, oder nach erfolgter Grundqualifikation)
- Klasse D, DE
24 Jahre (21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation; 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Klasse A1, AM, L, T
16 Jahre
Beachte:
Die ärztlichen Bescheinigungen und die Fahreignungsgutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Die ärztliche Bescheinigung kann bei einem Arzt nach Wahl erfolgen.
Die Sehtestbescheinigung (Optiker) oder das augenfachärztliche Gutachten (Facharzt) oder Zeugnisse dürfen bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
Probezeit:
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird mit einer 2-jährigen Probezeit versehen. Lediglich die Klassen L, M und T werden ohne Probezeit erteilt. |
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A beschränkt, B, BE
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Bestätigung der Wohnsitzgemeinde auf dem Antragsformular (Einwohnermeldeamt)
- 1 „biometrisches“ Lichtbild ( 35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
- Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines (bei der Fahrerlaubnisbehörde)
Welche Kosten entstehen
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen L, M, T
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Bestätigung der Wohnsitzgemeinde auf dem Antragsformular (Einwohnermeldeamt)
- 1 „biometrisches“ Lichtbild ( 35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
- Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines (bei der Fahrerlaubnisbehörde)
Welche Kosten entstehen
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Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Hinweis: Diese Klassen sind keine Ersterteilungsklassen, hier handelt es sich immer um eine Erweiterung bestehender Klassen.
- Bestätigung der Wohnsitzgemeinde auf dem Antragsformular (Einwohnermeldeamt)
- 1 „biometrisches“ Lichtbild ( 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines (bei der Fahrerlaubnisbehörde)
Zusätzlich bei den Klassen D, DE, D1, D1E:
- Behördliches Führungszeugnis
- Med.-psych. Gutachten (durch amtl. anerkannte Begutachtungsstellen oder Arbeits-/Betriebsmediziner zu erstellen)
Welche Kosten entstehen
Besonderheiten
Bei beabsichtigter gewerblicher Nutzung der oben aufgeführten Fahrerlaubnisklassen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu beachten. Erläuternde Informationen finden sie hier. |