Das Kreisjugendamt Regen ist verpflichtet, mit allen Vereinen und Verbänden im Landkreis Regen, die Jugendarbeit betreiben, eine Vereinbarung im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zu schließen.
Ihr Verein/Verband betreibt Jugendarbeit (Kinder und Jugendliche beaufsichtigten, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbarer Kontakt)? Dann sind folgende Dokumente umgehend an das Kreisjugendamt zurück zu schicken:
- ein, von der/vom Vorsitzenden unterzeichnetes Exemplar der Vereinbarung
– dieses ist lediglich auf der letzten Seite (Seite 4) zu unterzeichnen und mit Ort und Datum zu versehen
– unter § 3 der Vereinbarung brauchen keine Eintragungen vorgenommen werden, da es sich bei diesen Zeilen um den Mustertext einer Undenklichkeitsbescheinigung handelt, die nur die Gemeinden im Landkreis Regen ausstellen
– das zweite Exemplar der Vereinbarung ist für die Vereinsunterlagen gedacht - Rückmeldebogen
- Wichtig:
– das Kreisjugendamt Regen benötigt keine erweiterten Führungszeugnisse oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Ehrenamtlichen, sofern diese nicht für das Kreisjugendamt tätig werden
– das Kreisjugendamt Regen nimmt keine Einsicht in Dokumentationslisten der Vereine vor oder fordert diese Listen an
Ihr Verein/Verband betreibt keine Jugendarbeit? Dann ist folgendes Dokument umgehend an das Kreisjugendamt zurück zu schicken:
- Rückmeldebogen
Für Rückfragen steht Ihnen der Kommunale Jugendpflegerin Dr. Edith Aschenbrenner (Tel. 09921/601-426) gern zur Verfügung!
Wichtige Dokumente (u.a. Vereinbarung, Rückmeldebogen, Bestätigung Ehrenamtlichkeit, Dokumentationsliste der Einsichtnahme usw.) und weitere Informationen (FAQ) zum Bundeskinderschutzgesetz stehen Ihnen als Download auf folgender Seite zur Verfügung: https://www.landkreis-regen.de/details-zur-umsetzung-vom-bundeskinderschutzgesetz-im-landkreis-regen/artikel/150/3390/10562/