BKiSchG – Details zur Umsetzung im Landkreis Regen

Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen rund um die Führungszeugnispflicht.

Rechtsgrundlage § 72a SGB VIII als Teil des neuen Bundeskinderschutzgesetzes

Das erweiterte Führungszeugnis und die Vereinbarung

Welche Vereine und Träger sind betroffen?

Wie sieht es für andere Vereine und Träger aus?

Entstehen Kosten für ein erweitertes Führungszeugnis?

Wer bekommt das erweiterte Führungszeugnis zugeschickt?

Wie soll die Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis vom Verein/Träger dokumentiert werden?

Welche Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis führen zum Ausschluss?

Für welche Tätigkeiten soll ein Führungszeugnis verlangt werden?

Wann braucht man ein (neues) erweitertes Führungszeugnis?

Downloads zum Thema:

Meldung vom: 18.01.2023