Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen rund um die Führungszeugnispflicht.
Rechtsgrundlage § 72a SGB VIII als Teil des neuen Bundeskinderschutzgesetzes
Das erweiterte Führungszeugnis und die Vereinbarung
Welche Vereine und Träger sind betroffen?
Wie sieht es für andere Vereine und Träger aus?
Entstehen Kosten für ein erweitertes Führungszeugnis?
Wer bekommt das erweiterte Führungszeugnis zugeschickt?
Wie soll die Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis vom Verein/Träger dokumentiert werden?
Welche Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis führen zum Ausschluss?
Für welche Tätigkeiten soll ein Führungszeugnis verlangt werden?
Wann braucht man ein (neues) erweitertes Führungszeugnis?
Downloads zum Thema:
- Vorlage erweitertes FZ, Bestätigung Ehrenamtlichkeit (Ehrenamtliche)
- Vorlage erweitertes FZ, Bestätigung Ehrenamtlichkeit (Nebenamtliche)
- Einverständniserklärung zur Datenspeicherung Ehrenamtlicher
- Merkblatt Gebührenbefreiung
- Verfahren der Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis
- Prüfungsschema nach § 72a SGB VIII
- Tätigkeitsausschluss nach Straftatbeständen laut § 72a SGB VIII
- Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Vereine, Verbände, freie Träger)
- Rückmeldebogen zur Vereinbarung nach § 72a SGB VIII
- Hinweise zur Vereinbarung nach § 72a SGB VIII