Neue Liste veröffentlicht – Bodenrichtwerte nicht für neue Grundsteuererklärung relevant
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte am Landratsamt Regen hat auf Grundlage der geführten Kaufpreissammlung für das gesamte Kreisgebiet die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt und beschlossen. Unter dem Bodenrichtwert versteht sich der durchschnittliche Lagewert des Bodens bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks.
Auf Antrag kann jeder Bürger Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Die Bodenrichtwertauskunft ist allerdings gebührenpflichtig: Für eine Einzelauskunft beträgt die Gebühr 25,00 €. Die komplette Bodenrichtwertliste kann für 200,00 € erworben werden. Die Auskunft kann per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de oder im Bürgerportal des Landkreises Regen beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-regen.de/bodenrichtwertauskunft-und-bodenrichtwertliste/.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu Bodenrichtwertauskünften bezüglich der neuen Grundsteuererklärung, die ab 1. Juli 2022 abzugeben ist. Die Verantwortlichen weisen allerdings darauf hin, dass der Bodenrichtwert in Bayern bei der Grundsteuererklärung nicht anzugeben ist.