Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft

Ungeimpfte Personen sollen online über Meldeportail gemeldet werden

Regen. Personen, die in Einrichtungen beziehungsweise Unternehmen arbeiten in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 gilt und nicht gegen Corona geimpft sind, müssen dem Gesundheitsamt Regen gemeldet werden. So sieht es das Gesetz ab Dienstag, 15. März, vor. Geregelt ist dies in Paragraf 20 a Absatz 2 Satz 1 des Infektionsschutzgeseztes (IfSG).

Hierfür wurde eigens das Meldeportal BayImNa eingerichtet. Die Einrichtungsleitungen werden gebeten, die Meldung und Übermittlung der personenbezogenen Daten hierüber vorzunehmen. Informationen dazu finden sie auf der Internetpräsenz des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung.

 Weitere Informationen: Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)

Meldung vom: 17.02.2023