Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ungeimpfte Personen aus entsprechenden Einrichtungen sollen bis Mittwoch, 13. April, gemeldet werden

Regen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen weisen darauf hin, dass Einrichtungsleiter seit dem 16. März verpflichtet sind, das Gesundheitsamt über fehlende Impf-  beziehungsweise Genesenennachweise von Mitarbeitern zu informieren. Wer in einer Einrichtung, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt, Personen beschäftigt, die bisher keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, sollte dies dem Gesundheitsamt bis zum Mittwoch, 13. April, mitteilen.  Betroffen sind unter anderem Kliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (zum Beispiel Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Logopäden). Weitere Informationen dazu finden Interessierte auch auf der Homepage des Landkreises Regen (www.landkreis-regen.de). Auch am Telefon beantworten die Gesundheitsamtsmitarbeiter entsprechende Fragen. Sie sind unter der Rufnummer 09921/601-427 erreichbar.

Mehr dazu finden Sie hier:
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)

Meldung vom: 08.04.2022