Vereine, Organisationen und Einrichtungen sollten rechtzeitig handeln
Regen. Vereine, Organisationen und weitere Einrichtungen, die im kommenden Jahr eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Regen beantragen möchten, sollten den 30. September 2026 im Blick behalten. Bis zu diesem Datum können Zuwendungsanträge beim Landkreis gestellt werden.
Mit den Mitteln unterstützt der Landkreis Regen verschiedene Vorhaben und Aktivitäten der Antragssteller. Wer für das Jahr 2027 eine Förderung beantragen möchte, sollte den Antrag daher rechtzeitig vorbereiten und vollständig mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen einreichen.
Wichtig: Der 30. September 2026 ist der maßgebliche Stichtag. Nach diesem Termin eingehende Anträge können für das Folgejahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Das erforderliche Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung sind hier zu finden.
Wer eine Förderung für das kommende Jahr in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag deshalb rechtzeitig auf den Weg bringen und Mittwoch, 30. September, als Frist beachten.