26. Juni 2014
Zum 01.01.2012 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hierbei handelt es sich um ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit ausschließen sollen.
Das Gesetz sieht im § 72a SGB VIII u.a. vor, dass Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen.
Grund für die Gesetzesänderung
Anliegen des Gesetzgebers war es, das „erweiterte Führungszeugnis“ als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.
Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die, in der …
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