Jugendschöffenwahl 2023

Wer will Jugendschöffe werden?

Vorschlagsliste – Bewerbungen bis 06.04.2023 möglich
                          (Eingang bis Poststelle des LRA Regen)

Für die Amtsperiode 2024-2028 werden ab sofort Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe für das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Viechtach und für die Jugendkammer am Landgericht Deggendorf gesucht.
Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter. Für dieses verantwortungsvolle Amt werden keine juristischen Vorkenntnisse benötigt, allerdings sollten die Bewerber erzieherisches befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Um das Amt als Jugendschöffe übernehmen zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz im Landkreis Regen haben.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt (Leitfaden). Auch das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden. Telefonische Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 09921 / 601-180.

Leitfaden
Datenschutz-Grundverordnung Jugendschöffenwahl
Bewerbungsbogen
Jugendschöffenbekanntmachung

 

Meldung vom: 31.01.2023