Fördermöglichkeiten und Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit im Landkreis
Auf dieser Seite erhaltet Ihr eine Übersicht zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und Zuschussrichtlinien.

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Regen
Auszug aus Vorwort der Zuschussrichtlinien: Der Landkreis Regen und die Städte/Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Jugend auch hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung (§ 79 SGB VIII und AGSG Art. 30) bewusst. Sie gewähren daher im Rahmen ihrer Verpflichtung und Möglichkeiten Zuschüsse zur allgemeinen Jugendarbeit in Form nachstehender Richtlinien für bestimmte Förderbereiche der örtlichen Jugendarbeit und für die überörtliche Jugendarbeit insgesamt.
Der Landkreis Regen bezuschusst die überörtliche Jugendarbeit im gesamten Umfang. Der Landkreis Regen und die Gemeinden bezuschussen die örtliche Jugendarbeit gemeinsam. Die Gemeinden verpflichten sich, dabei zumindest den gleichen Zuschussbetrag wie der Landkreis zu zahlen.
Die Bearbeitung der Zuschussanträge und Auszahlung des Landkreisanteils wird dem Kreisjugendring Regen übertragen. Nachdem in ihm die Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendorganisationen zusammengeschlossen sind, ist diese Aufgabenübertragung eine weitere Stärkung der Selbstverantwortung.

Alle relevanten Informationen und Dokumente zum Download findet man auf der Homepage vom Kreisjugendring.

Weitere Hinweise zu Fördermöglichkeiten:

Förderungen Sport, Sportstätten und Einzelförderung

Kontakt: Frau Doris Werner, 09921/601-222, E-Mail: dwerner@kew.landkreis-regen.de
Weiterführende Infos zu Fördermöglichkeiten: Sport – Landkreis Regen

Förderung Projekte - Demokratie leben! Landkreis Regen

Kontakt: Frau Sigrid Kick, 09942/904804, 0160/5901877, E-Mail: skick@demokratieleben-regen.de

Weiterführende Infos zu Fördermöglichkeiten: Demokratie leben im Landkreis Regen

Unterstützung der Jugendarbeit mit Materialverleih