Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder und Jugendarbeit der Gemeinden orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 11, 12 SGB VIII). Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 30 AGSG).
Aufgabenspektrum der Gemeindejugendarbeit:
Bestands- und Bedarfsanalyse
Planung und Konzeption
Information und Fachberatung
Kooperation mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen
Koordination und Vernetzung
Zusammenarbeit mit Schulen
Öffentlichkeitsarbeit
Förderung
Verantwortung für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Internationale Jugendarbeit
Prävention
Angebot von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde
Jugendkulturförderung
Bauleit- und Ortsplanung
Evaluation, Berichterstattung und Qualitätsentwicklung
Situation im Landkreis Regen:
Derzeit gibt es im Landkreis Regen eine kreisangehörige Gemeinde, die mit hauptamtlichen Fachpersonal Gemeindejugendarbeit leisten. Daebi ist die Stadt selbst Träger.
Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis übernimmt in diesem Bereich die Fachberatung, Begleitung und Beratung der Hauptamtlichen sowie der Träger auf Grundlage des §§ 11 und 12 SGB VIII.