Immissionsschutz
Grundsätzliches Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlungen zu vermeiden.
Dadurch sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geschützt werden.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen notwendig (z.B. große Feuerungsanlagen, große Baustoff- und Abfalllagerplätze).
Außerdem werden Antragsteller und auch betroffene Nachbarn durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Themenbereichen beraten.
Bereiche | Ansprechpartner | Aufgaben/Links |
Anlagen nach der Industrie- Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen) |
Herr Schubert | |
Ausnahmegenehmigungen für motorisierte Schneefahrzeuge |
Frau Perl | |
Beratung bei Umweltproblemen | Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
Informationen im Bayernportal |
Fachliche Beurteilung von Bauleitplänen und Baugenehmigungen |
Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
|
Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen |
Herr Schubert Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
Informationen im BayernPortal |
Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen |
Herr Schubert Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
|
Kleinfeuerungsanlagenverordnung | Frau Perl | |
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44.BImSchV |
Herr Falk | Vollzug der 44. BimSchV |
Lärmschutz | Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
|
Luftreinhaltung | Frau Pritzl Herr Falk Frau Holzinger |
|