Immissionsschutz

Grundsätzliches Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlungen zu vermeiden.

Dadurch sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geschützt werden.

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen notwendig (z.B. große Feuerungsanlagen, große Baustoff- und Abfalllagerplätze).

Außerdem werden Antragsteller und auch betroffene Nachbarn durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Themenbereichen beraten.

Bereiche Ansprechpartner Aufgaben/Links
Anlagen nach der Industrie-
Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)
Herr Schubert
Ausnahmegenehmigungen für
motorisierte Schneefahrzeuge
Frau Perl
Beratung bei Umweltproblemen Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
Informationen im Bayernportal

Fachliche Beurteilung von
Bauleitplänen und
Baugenehmigungen
Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
Immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftige Anlagen
Herr Schubert
Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
Informationen im BayernPortal

Immissionsschutzrechtlich nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen
Herr Schubert
Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
  • Bearbeitung von Beschwerden aus z.B.
    handwerklichen Betrieben
  • öffentliche Verkehrsflächen,
    Sport- und Freizeitanlagen,
    Kleinfeuerungsanlagen
  • Stellungnahmen zu Einzelmaßnahmen
    wie Bauvorhaben
Kleinfeuerungsanlagenverordnung Frau Perl
Verordnung über mittelgroße
Feuerungs-Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen
– 44.BImSchV
Herr Falk Vollzug der 44. BimSchV

Lärmschutz Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
  • Fragen zum Thema Lärm,
    Schallausbreitung, Lärmschutz
  • Lärmmessungen aufgrund von Beschwerden
  • Vollzug der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm)
Luftreinhaltung Frau Pritzl
Herr Falk
Frau Holzinger
  • Fragen hinsichtlich Abgasreinigung,
    Abluftführung, Abluftkamine
  • Gerüche aus landwirtschaftlichen und
    sonstigen geruchsintensiven Betrieben
  • Vollzug der Technischen Anleitung Luft
    (TA-Luft)