Immissionsschutz
Grundsätzliches Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlungen zu vermeiden. Dadurch sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geschützt werden.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen notwendig (z.B. große Feuerungsanlagen, große Baustoff- und Abfalllagerplätze).
Außerdem werden Antragsteller und auch betroffene Nachbarn durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Themenbereichen beraten.
Bereiche | Aufgaben/Links | Ansprechpartner |
Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen) |
IE-Anlagen im Landkreis Regen | Schubert Sebastian |
Ausnahmegenehmigungen für motorisierte Schneefahrzeuge |
Perl Simone | |
Beratung bei Umweltproblemen | Bayern Portal: | Pritzl Bettina
Falk Martin Holzinger Elisabeth |