Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)

Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. der Minimierung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.

Im Landkreis Regen werden zurzeit 8 Anlagen betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.

Das Überwachungsprogramm mit den zugehörigen Anlagen 1-4, sowie die detaillirte Auflistung der Unternehmen sind unter dem unten stehenden Link abrufbar.

Aufgaben

Gesetzliche Grundlagen

  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 Link
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)

Informationen im BayernPortal

 

Meldung vom: 26.07.2017