Einzelne Zubehörteile (Schwimmwesten, Helme usw.) können Sie bei uns kostenfrei entleihen.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt!
Ob der „Schwarze Regen“ heute befahrbar ist, erfahren Sie hier!
Auszug aus der Verordnung:
- unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, alle anderen Beschränkungen bleiben unberührt!
- Pegelstand muss mind. 62 cm (von 15. April bis 15. Juni), 58 cm für die übrige Zeit betragen und wenn am Fahrtag in der Zeit von 0.15 Uhr und 12.00 Uhr der 15-Minutenwert des Pegelstands beim Pegel Sägmühle lt. Hochwassernachrichtendienst Bayern zehnmal erreicht bzw. überschritten hat.
- das Befahren ist nur von 10.00 – 18.00 Uhr und bei Text „Befahren erlaubt“ gestattet (ersichtlich hier)
- gilt nur für die Strecke Raithsäge (Parkplatz), ab Fluss-km 153,1 bis Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach), bei Fluss-km 122,5