Einzelne Zubehörteile (Schwimmwesten, Helme usw.) können Sie bei uns kostenfrei entleihen.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt!
Ob der „Schwarze Regen“ heute befahrbar ist, erfahren Sie hier!
Auszug aus der Verordnung:
- unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, alle anderen Beschränkungen bleiben unberührt!
- Im zulässigen Zeitraum ist das Befahren nur zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr gestattet
- Zusätzlich ist die Nutzung nur möglich, wenn der Text „Befahren erlaubt“ (ersichtlich hier)
Der Text erscheint, wenn:
– am Fahrtag in der Zeit von 00:15 Uhr – 12:00 Uhr der 15-Minuten-Wert des
Pegelstandes beim Pegel Sägmühle laut Hochwassernachrichtendienst mindestens 70
cm zehnmal erreicht oder überschritten hat und
– am Pegel Teisnach am Vortag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr die
Wassertemperatur den 15-Minuten–Wert von 21,5 Grad Celsius nicht zehnmal erreicht
und überschritten hat - gilt für den Schwarzen Regen ab Zwiesel – Gersteneckersäge bei Fluss-km 166,0 bis zur Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5. Ausgenommen davon bleibt der Flussabschnitt vom Stausee Regen, ab Heubrücke bei Fluss-km 158,3, einschließlich des Stadtgebietes der Stadt Regen bis zur Raithsäge bei Fluss-km 153,3.