Der Schul- und Kulturausschuss als beschließender Ausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten.
Seine Zuständigkeit betrifft alle Fragen der Schulen, für die der Landkreis Schulaufwandsträger ist, sowie für den Vollzug des Einzelplanes 3 des Landkreishaushalts, ausgenommen Unterabschnitt 3600 (Naturschutz und Landschaftspflege); unberührt bleibt die Zuständigkeit des Kreisausschusses in Personalangelegenheiten.
Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses – Wahlperiode 2020 – 2026