Vereinspauschale 2022: Anträge rasch stellen

Anträge können nur bis Dienstag, 1. März, gestellt werden – spätere Anträge werden nicht berücksichtigt

Regen. Für Sport- und Schützenvereine ist Dienstag, 1. März, wieder ein ganz wichtiges Datum. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreisförderung für das Jahr 2022 beim Landratsamt Regen eingegangen sein. Die Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag sind auf der Internetseite des Landkreises Regen  unter www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/ zu finden.

Die Anträge müssen vollständig und mit allen Unterlagen bis Dienstag, 1. März 2022, beim Landratsamt Regen vorliegen. Den Anträgen müssen die Übungsleiterausweise im Original beiliegen, sowie eine Kopie der Mitgliederbestandsmeldung an den BLSV zum 1. Januar 2022 und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Ausnahmen bei den Ausweisen im Original gibt es bei den digitalen Lizenzen. Sollte ein Übungsleiter nur noch über eine digitale Lizenz verfügen, so ist zwingend das Formblatt ‚Erklärung zur Einreichung von Lizenzen‘ erforderlich. Aufgrund von Corona können im Jahr 2020 abgelaufene Ausweise, welche durch eine Fortbildung nicht verlängert werden konnten, auch in die Förderung 2022 mit einbezogen werden.

Wichtig: Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen hierzu gibt es bei Doris Werner am Landratsamt Regen (Telefon Tel. 09921/601-222).

Meldung vom: 18.01.2022