Vereinspauschale 2025

Letzter Termin zur Abgabe der Anträge ist Montag, 3. März

Regen. Ein wichtiger Termin für Sport- und Schützenvereine ist auch heuer wieder Montag, der 3. März: Das Datum markiert die Abgabefrist der Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreis-Förderung 2025. Die Anträge müssen – wie gewohnt vollständig und mit allen Unterlagen – bei Doris Werner am Landratsamt Regen eingereicht werden. Zum fertigen Paket gehören auch die Übungsleiterlizenzen. Diese sind dem Antrag als Kopie oder als digitaler Ausdruck beizulegen. Das Formblatt Erklärung zur Einreichung von Lizenzen ist für die Beantragung nicht mehr notwendig. Die Übungsleiterlizenzen müssen jedoch eine Gültigkeit im Förderjahr 2025 aufweisen können. Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen. Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag, sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung gibt es online auf der Landkreishomepage: www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/.

Weiterführende Fragen beantwortet Doris Werner  telefonisch unter der Rufnummer 09921/601-222. Wichtig: Stichtag ist dieses Jahr der 3. März 2025, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Meldung vom: 27.02.2025