Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
- Nachweis über gesundheitliche Eignung durch
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde zu beantragen)
Welche Kosten entstehen
- EUR 38,80
- EUR 13,00 zuzüglich für das Führungszeugnis (bei der Gemeinde zu beantragen)
Besonderheiten
Bei beabsichtigter gewerblicher Nutzung der oben aufgeführten Fahrerlaubnisklassen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu beachten.