Vorsichtsmaßnahmen, aber noch keine Aufstallpflicht

Hühnerhaltung muss immer angemeldet sein, auch Hobbyhaltungen. Foto: Langer

Geflügelpest: Krankheit bedroht auch Nutzgeflügel und breitet sich in Deutschland aus

Hühnerhaltung muss immer angemeldet sein, auch Hobbyhaltungen. Foto: Langer

Hühnerhaltung muss immer angemeldet sein, auch Hobbyhaltungen. Foto: Langer

Regen. Die gute Nachricht vorab: „Bisher gibt es keinen aktuellen Fall von Geflügelpest im Landkreis Regen“, sagt Amtsveterinär Dr. Stefan Wechsler. Als Leiter der Abteilung Veterinärwesen im Landratsamt Regen hat er die Lage im Blick. Die Geflügelpest breitet sich aktuell in einem sehr dynamischen Geschehen von Norddeutschland nach Süden aus. Bisher gebe es noch keine Aufstallpflicht im Arberland, dennoch sollten Geflügelhalter die Hinweise zur Gefahrenabwehr beachten.

„Durch die Vermeidung von direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel kann das Risiko eines Erregereintrages in die eigene Geflügelhaltung entscheidend verringert werden“, sagt der Amtstierarzt und bittet: „Wo durchführbar sollten Geflügelhalter Ihre Tiere freiwillig aufstallen oder eine geeignete nach oben dichte und seitlich begrenzte Schutzvorrichtung schaffen.“  Zudem dürfen Futterstellen für Hausgeflügel für Wildvögel nicht zugänglich sein. Hausgeflügel darf grundsätzlich nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. „Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hausgeflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden“, so Dr. Wechsler weiter. Das Risiko des indirekten Eintrages des Erregers ist durch Verwendung von eigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel) und durch Vermeidung unkontrollierten Personenverkehrs zu verringern.

Das Auffinden einzelner toter Wildvögel sei in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, betont der Veterinär und rät: „Eine Information des Veterinäramtes ist vor allem dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden.“

In diesem Zusammenhang weist Amtstierarzt auch darauf hin, dass „jeder Halter von Geflügel verpflichtet ist, seine Haltung beim Landratsamt Veterinäramt Regen anzuzeigen. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.“

Dabei hat der Veterinär eine weitere positive Nachricht in petto: „Der aktuell festgestellte Erregersubtyp H5N8 steht bisher nicht in Zusammenhang mit Erkrankungen beim Menschen. Diese sind von anderen Subtypen bekannt und erfordern einen intensiven Kontakt zu Geflügel.“

Information

Weiterführende Informationen erhalten Geflügelhalter über die Homepage des Landratsamtes https://www.landkreis-regen.de/aviaere-influenza-vogelgrippe/. Das Landratsamt Veterinäramt Regen steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 09921-601403).

Meldung vom: 01.12.2020