Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der „Ehrenamtsnachweis Bayern“ kann für alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements ausgestellt werden.

Die Erbringung von mindestens 80 Stunden pro Jahr an bürgerschaftlichem Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.

Mindestalter: 14 Jahre

Schülerinnen und Schüler:
Die Erbringung von mindestens 60 Stunden pro Jahr an bürgerschaftlichem Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.

Entgelt:
Nicht bescheinigt werden Tätigkeiten, die wie eine vergleichbare berufliche Aktivität vergütet werden.

Meldung vom: 13.05.2020