Antragstellung EU-Gemeinschftslizenz / Erlaubnis

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fach- und Sachkundenachweis
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), Direktion Bayerwald, Postfach 11 09, 94201 Regen, Tel. 09921/603-0 oder der sonstigen Krankenkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinungung der Wohnsitzgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg, Tel. 040/3980-0;
  • Auszug (beglaubigt!)aus dem Handelsregister (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person).
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung, (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person).
  • Fahrzeugliste

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen.

  • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
  • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
  • Bankvollmacht über das Geschäftskonto

Welche Kosten entstehen

  • EU-Gemeinschftslizenz : 350,- EUR
  • Bei Bewilligung des Antrages entstehen für jede in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubnigten Abschriften der EU-Lizenz weitere Kosten in Höhe von 80,- EUR
  • Nationale Erlaubnis: 350,- EUR
  • Für jede Ausfertigung der Erlaubnis entstehen weitere Kosten in Höhe von 80,- EUR

Bermerkungen
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung z.B. unter unserer Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu Ihrem Vorhaben. Eine persönlichen Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter wird empfohlen.

Besonderheiten
Eine (nationale) Erlaubnis, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, wird zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Formulare

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 21.08.2015