Aufgaben, Zielsetzung und Zuschusswesen des Kreisjugendrings Regen

Aufgaben:

  • Sprachrohr der Jugend und Jugendverbände
  • Jugendpolitische Vertretung
  • Entfaltung und Selbstverwirklichung der Persönlichkeit
  • Befähigung zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft
  • Förderung
    – des verantwortlichen und selbständigen Handelns
    – des kritischen Denkens
    – des sozialen und solidarischen Verhaltens
    – der individuellen und sozialen Entwicklung
  • Unterstützung der Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Jugendorganisationen
  • Finanzierung der Jugendarbeit
  • Erhaltung der natürlichen Umwelt
  • Chancengleichheit und Gleichberechtigung
  • Entgegenwirken von nationalistischen und totalitären Tendenzen
  • Prävention
  • Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Bildungs- und Sportveranstaltungen
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Betrieb Jugendhaus Krailing
  • Betrieb Jugendhaus Abtschlag
  • Betrieb KletterMobil

Zielsetzung:

  • Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer Kinder- und familienfreundlichen Umwelt
  • Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen
  • Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung, sozialem Engagement
  • Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Auszug aus Vorwort der Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Regen:
Der Landkreis Regen und die Städte/Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Jugend auch hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung (§ 79 SGB VIII und AGSG Art. 30) bewußt.
Sie gewähren daher im Rahmen ihrer Verpflichtung und Möglichkeiten Zuschüsse zur allgemeinen Jugendarbeit in Form nachstehender Richtlinien für bestimmte Förderbereiche der örtlichen Jugendarbeit und für die überörtliche Jugendarbeit insgesamt.

Der Landkreis Regen bezuschußt die überörtliche Jugendarbeit im gesamten Umfang. Der Landkreis Regen und die Gemeinden bezuschussen die örtliche Jugendarbeit gemeinsam. Die Gemeinden verpflichten sich, dabei zumindest den gleichen Zuschußbetrag wie der Landkreis zu zahlen.

Die Bearbeitung der Zuschußanträge und Auszahlung des Landkreisanteils wird dem Kreisjugendring Regen übertragen. Nachdem in ihm die Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendorganisationen zusammengeschlossen sind, ist diese Aufgabenübertragung eine weitere Stärkung der Selbstverantwortung.

Alle relevanten Informationen und Dokumente zum Download findet man auf der Homepage vom Kreisjugendring.

Meldung vom: 25.02.2021