Aufgaben und Zielsetzung der Kommunalen Jugendarbeit

Logo Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Regen

Auftrag:
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlich Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe hat die Kommunale Jugendarbeit Regen dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen („Infrastrukturorientierung“).

Zielsetzung:

  • Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer Kinder- und familienfreundlichen Umwelt
  • Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen
  • Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung, sozialem Engagement
  • Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Unsere Arbeit richtet sich an:

  • Kinder, Jugendliche, junge Volljährige
  • Erziehungsberechtigte, Multiplikatoren
  • andere Träger und Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit
  • kreisangehörige Gemeinden, Institutionen mit Bezug zur Jugendarbeit/jungen Menschen

Unser Grundverständnis:

  • Informationsservice
  • Beratung und Unterstützung (z. B. der Gemeinden, Jugendtreffs, Jugendverbände, Jugendinitiativen, freie Träger usw.)
  • Anregungen zur Jugendarbeit geben
  • Unterstützung bei besonderen Aktionen
  • Durchführung von eigenen Maßnahmen (bei Bedarf und ergänzend zu den Angeboten anderer Träger und in den Gemeinden)

Unsere Schwerpunkte:

  • außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen (z. B. Musicalfahrten, Jugendbildungsmaßnahmen im Ausland)
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit (z. B. Tagesfahrten, Schlauchbootabenteuer)
  • Kinder- und Jugenderholung (z. B. Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten)
  • Seminare, Schulungen, Workshops (z. B. Betreuerschulungen, Bootskurse)
  • internationale Jugendarbeit (z.B. internationales Jugendcamp)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z. B. Präventionsveranstaltungen für Jugendleiter)
  • Beratungen zu gesetzlichen Gesichtspunkten (z. B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht, Versicherungsfragen)
  • Informationen über Jugendzeltplätze, Jugendübernachtungshäuser und -herbergen
  • Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte bei gemeindlichen Ferienprogrammen
  • Jugendberatung und Information
  • Materialverleih für die Jugendarbeit vor Ort

Meldung vom: 29.02.2024