Ausbildung und Fortbildung Tagespflegeperson

Das Kreisjugendamt bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Arberland in Regen (VHS) Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen an. Die Ausbildung (Vorpraktikum + Grund- und Aufbaumodule I-III) umfasst derzeit 160 Unterrichtsstunden (DJI-Curriculum, Qualifizierungsplan LJA) und schließt mit einer Prüfung ab.

Module Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson:

Inhalte des Grund- und Aufbaumoduls I „Kinder in Tagespflege“:

  • Praktikum in einer Tages-/ Großtagespflegestelle für Kinder oder Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort)
  • Die Tagespflege aus Sicht des Kindes/ der Eltern/ der Tagespflegeperson
  • Der Übergang von der Familie in die Tagepflege (Gestaltung der Eingewöhnung) & weitere Übergänge
  • Rechtliche Grundlagen im Bereich Tagespflege
  • Erziehung, Bildung und Betreuung
  • Gewaltfreie Erziehung
  • Schutzauftrag in der Kindertagespflege
  • Erste Hilfe am Kind, Hygienebelehrung, Infektionsschutzgesetz
  • Grundlegende Pflege und gesunde Ernährung

Inhalte des Aufbaumoduls II „Inklusion in der Tagespflege“ – ALLE Kinder gemeinsam erziehen, bilden und betreuen:

  • Praktikum in einer integrativen Tagespflegestelle/ in einer integrativen KiTa
  • Heilpädagogisches Grundwissen
  • Das besondere Kind und seine besonderen Bedürfnisse (seelisch/geistige/körperliche Einschränkungen, Migration, etc.)
  • Entwicklungsförderung
  • Elternarbeit & Vernetzung

Inhalte des Aufbaumoduls III „Bildung und Erziehung“:

  • Voraussetzungen für das Lernen beim Kind
  • Lernen und Entwicklungsaufgaben (neurowissenschaftliche Erkenntnisse)
  • Geeignete Förder- und Spielmaterialien (methodisch/ didaktische Umsetzung)
  • Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsziele (BayKiBiG)
  • Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Entwicklungsrisiken und Schutzfaktoren

Abschluß:

  • Eigene Konzeptentwicklung (inklusiv)
  • schriftliche Prüfung

Hinweis: Der Qualifizierungslehrgang ersetzt nicht die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese ist beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) zu beantragen.

Fortbildung von Kindertagespflegepersonen:

Qualifizierte Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, müssen pro Kalenderjahr an 15 Stunden (15 UE) Fortbildung teilnehmen und erhalten dafür den sog. Qualifizierungszuschlag. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist in der Regel kostenlos. Das jährliche Fortbildungsprogramm wird den Tagespflegepersonen zugesandt.

Informationen: siehe Ansprechpartner

 

 

Meldung vom: 25.04.2024