Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen

Amtsblatt 36/2020
Neues Amtsblatt mit Allgemeinverfügung – Landkreis reagiert auf den Anstieg der Covod-19-Infektionen

Neue Regelungen bei Ausgangsbeschränkungen und beim Besuch in Kliniken und Heimen. Kindertagesstätten werden geschlossen. Einzelhandel muss schließen, Ausnahmen unter anderem für Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen.

 Der Landkreis Regen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ziffer 8 (Schließung der Einzelhandelsgeschäfte) in Verbindung mit Ziffer 1.2 (Verlassen des Landkreises) erst ab Montag, 14. Dezember,  gilt. 

Das Amtsblatt gibt es hier zum Download: Amtsblatt 36.2020

Meldung vom: 11.01.2021