Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald
Bekanntmachung
Vom 07.07.2022
Die Bayerische Staatsregierung hat die Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald im Benehmen mit den Bundesministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Digitales und Verkehr mit Beschluss vom 15. Februar 2022 und mit Zustimmung des Landtags vom
- Mai 2022 geändert.
Zum Verordnungsverfahren erfolgte die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß §§ 33 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf freiwilliger Basis. Aufgrund der grenzüberschreitenden Thematik waren auch die §§ 60 ff. UVPG zu beachten. Gegenstand der SUP waren die Änderungen der Verordnung. Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 44 Abs. 1 UVPG.
Die Änderungsverordnung liegt mit Begründung, Karten und Umweltbericht sowie den weiteren gemäß §§ 44 Abs. 2 UVPG zur Einsicht auszulegenden Informationen (zusammenfassende Erklärung, Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen) in der Zeit
vom 01. August 2022 bis einschließlich 05. September 2022
während der allgemeinen Dienststunden
jeweils Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer A 2.18
öffentlich zur Einsicht aus (§ 44 Abs. 2 UVPG).
Zusätzlich können die Bekanntmachung und Unterlagen eingesehen werden unter
https://www.landkreis-regen.de
und
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/nationalparke/index.htm.
Die Unterlagen werden in der oben genannten Zeit im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, in den beiden Landratsämtern Freyung-Grafenau und Regen sowie den Städten Freyung, Grafenau, Zwiesel und den Gemeinden Mauth, Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Frauenau, Lindberg und Bayerisch Eisenstein und bei der Regierung von Niederbayern öffentlich ausgelegt. Die dortigen Auslegungszeiten und Örtlichkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung.
Je nach Entwicklung der COVID-19- Pandemie ist damit zu rechnen, dass eine Einsichtnahme bei den genannten Stellen nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich ist.
Landratsamt Regen, 07.07.22
Röhrl
Landrätin
Beitragsbild: Baumei im Nationalpark Bayerischer Wald. Foto: © Eberhard / AdobeStock.com