BHV1- Bescheinigung entfällt – Untersuchungspflicht besteht weiter

Regen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass in Bayern aufgrund des erreichten Sanierungsfortschritts keine Bovine Herpesvirusinfektion 1-Freiheitsbescheinigungen mehr auszustellen sind. Grundlage dieser Erleichterung ist eine Änderung der rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der BHV1. Die Verpflichtung zur Durchführung der Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung des Status „BHV1-frei“ in untersuchungspflichtigen Beständen besteht jedoch weiter, darauf weisen die Mitarbeiter des Landratsamtes Regen hin. „Die Untersuchungsintervalle betragen zurzeit bei Untersuchungen über die Tankmilch drei Monate und bei Blutuntersuchungen ein Jahr“, weiß Pressesprecher Heiko Langer und ergänzt, dass „für Rückfragen das Veterinäramt Regen den Rinderhaltern unter Telefonnumer 09921 / 601 403 zur Verfügung steht.“

Meldung vom: 09.07.2015