Blumenverkauf auch am Muttertag

Ein Blumenstrauß Foto: Heiko Langer

Auch im Landkreis Regen dürfen die Blumenläden am Sonntag, 12. Mai, vormittags öffnen

Ein Blumenstrauß Foto: Heiko Langer

Ein Blumenstrauß Foto: Heiko Langer

Regen/München. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat in einer Allgemeinverfügung bewilligt, dass alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, am Sonntag, 12. Mai (Muttertag), in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein dürfen (Ausnahmebewilligung gemäß § 23 Abs. 1 LadSchlG).

Meldung vom: 25.03.2019