Auch im Landkreis Regen dürfen die Blumenläden am Sonntag, 12. Mai, vormittags öffnen
Regen/München. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat in einer Allgemeinverfügung bewilligt, dass alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, am Sonntag, 12. Mai (Muttertag), in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein dürfen (Ausnahmebewilligung gemäß § 23 Abs. 1 LadSchlG).