Die Trinkwasserbefunde müssen vorgelegt werden

Wer Trinkwasser aus einem Hausbrunnen bezieht, muss es regelmäßig untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Befunde der Probenahmen aus dem Jahr 2019 müssen bis Freitag, 7. Februar vorliegen

Wer Trinkwasser aus einem Hausbrunnen bezieht, muss es regelmäßig untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Wer Trinkwasser aus einem Hausbrunnen bezieht, muss es regelmäßig untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen weisen darauf hin, dass zahlreiche Betreiber von privaten Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) ihre Trinkwasserbefunde aus dem Jahr 2019 noch nicht vorgelegt haben. Sie bitten daher die Trinkwasserbefunde mit Probenahme im Jahr 2019 bis spätestens Freitag, 7. Februar beim Gesundheitsamt Regen (Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen) vorzulegen. Wichtig: Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Befund vorlegt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Bei Fragen können sich Betroffene auch telefonisch an die Mitarbeiter wenden, sie erreichen sie unter den Rufnummern: Tel: 09921/601-430 oder 601-431.

 

Meldung vom: 27.01.2020