Erlaubnispflicht für Hundeschulen – Erste Hundeausbilder/-Trainer wurden erfolgreich geprüft

 - In der praktischen Prüfung mussten die Hundeausbilder ihr Können beweisen. Foto: Siemon/Landkreis Regen Seit 1. August gilt eine wichtige Änderung im Tierschutzgesetz. Demnach benötigt jeder, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder die Ausbildung von Hunden anleitet (Hundeschulen) eine Erlaubnis. So ist es im Paragraphen 11 im Tierschutzgesetz geregelt. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine bestandene Sachkunde-Prüfung. Der Ablauf dieser Prüfung ist deutschlandweit geregelt. Um zu der Prüfung zugelassen zu werden, sind Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden notwendig.

Ende September und Anfang November fanden für Hundetrainer/Hundeausbilder aus dem Landkreis Regen die Sachkundeprüfungen statt. Alle neun Prüflinge haben die Prüfung bestanden. Der erste Prüfungsteil, ein Onlinetest, wurde im Veterinäramt Regen durchgeführt. Nach Bestehen dieses Tests fand die mündliche und praktische Prüfung statt. Im praktischen Teil wurde eine Übungsstunde mit einem Hund-Halter-Team bewertet. Mündliche Fragen schlossen sich an.

Für die praktischen Prüfungen hat der Schäferhundeverein Regen seinen Platz und sein Vereinsheim zur Verfügung gestellt. „Der Platz war ideal, da er ruhig liegt und rundherum eingezäunt ist“, sagt Dr, Andrea Siemon. Die Amtstierärztin hat zusammen mit  Dr. Barbara Schneider, Fachtierärztin für Verhalten, die Prüfung durchgeführt.

„Besondere Anerkennung verdienen die Hund-Halter-Teams, die alle freiwillig ihre Zeit zur Verfügung gestellt haben und auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen mit Engagement dabei waren. Besonderer Dank gilt dem Schäferhundeverein Regen für die Benutzung des Hundeplatzes und des Vereinsheims“, betont die Tierärztin. Glückwünsche gab es abschließend für die Prüflinge, die allesamt die Sachkunde-Prüfung bestanden haben.

Hintergrund, weitere Informationen:

Ohne die Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz, dürfen gewerbsmäßig keine Hunde ausbildet oder die Ausbildung von Hunden angeleitet werden, unabhängig vom Zweck (zum Beispiel Welpenspielstunden, Therapiehunde, Begleithunde, Blindenhunde, Therapie auffälliger Hunde). Weitere Auskünfte erhalten Interessierte im Veterinäramt Regen (09921-601403 oder veterinaer@lra.landkreis-regen.de); dort wird – bei Bedarf – im März 2015 eine weitere Prüfung angeboten.

Meldung vom: 30.10.2014